Zum Online Shop
Startseite / Aktuelles / ZVEH - Geförderte Energieberatung bald für Experten des Handwerks möglich
 
Dienstag, 28. November 2017

ZVEH - Geförderte Energieberatung bald für Experten des Handwerks möglich

Logo ZVEHDie Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden ist für Gebäudeenergieberater des Handwerks geöffnet worden.

E-Handwerker, die auch Energieberater sind, dürfen ab dem 1. Dezember 2017 ihren Kunden einen geförderten, gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums. Verbandspräsident Lothar Hellmann sagt: „Für die E-Handwerke ergeben sich dadurch große Chancen und erweiterte Geschäftsfelder. Unsere Fachkräfte sind bei entsprechender Beratungsqualifikation nun legitimiert, Hauseigentümer flächendeckend zu informieren. Gerade im Energiebereich besteht in vielen Gebäuden ein enormer Sanierungsbedarf – und in der Entwicklung individueller Energiemanagementsysteme liegt die Kernkompetenz vieler unserer Betriebe.“

Ruft ein Kunde einen E-Handwerker, der gleichzeitig Energieberater ist, beispielsweise zur Reparatur der elektrischen Anlage, kann dieser ihm auf Wunsch einen Sanierungsplan erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert wird. Solche Anlässe durften bisher nicht genutzt werden. Für den Kunden vereinfacht sich dadurch die Planung von Sanierungsarbeiten: Sie können sich an ihre regional bekannten Handwerker wenden, zu denen sie häufig über viele Jahre ein enges Vertrauen haben.

Eine hohe Qualität der Beratung ist gewährleistet: Die Gebäudeenergieberater des Handwerks müssen dieselben anspruchsvollen Qualifikationsprogramme erfüllen wie alle weiteren Berater, deren Leistungen von Bundesförderprogrammen unterstützt werden. Die Qualifikation zum Gebäudeenergieberater umfasst 240 Seminarstunden. Regelmäßige Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht, um sich in der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energieagentur eintragen zu dürfen. Außerdem muss die Beratung unabhängig erfolgen: Die Fachleute müssen demnach das gesamte Gebäude gewerkeübergreifend betrachten.

Das BAFA wird auch künftig Stichproben machen, ob die erstellten Sanierungspläne plausibel sind.

Fragen? Wir beraten Sie gerne! Tel +49 (0) 7621 58 08 0

EHG GmbH
Im Entenbad 23
79541 Lörrach-Hauingen

Öffnungszeiten
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo - Do 13.00 - 16.30 Uhr
Fr 13.00 - 15.30 Uhr

Elektro-Handels-Gesellschaft mbh | www.ehg-mbh.deUST ID DE 142394836info@egh-mbhTel 0049 (0)7621 5808-0 | Fax 0049 (0)7621 5808-20

Auf dieser Seite möchten wir Cookies (auch von Dritten) verwenden. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie, damit einverstanden und mindestens 16 Jahre alt zu sein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos.

Akzeptieren