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Montag, 29. Juli 2019

TAB-konformes Hauseinführungs-Set mit Kabuflex® von FRÄNKISCHE

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat neue technische Anschlussbedingungen (TAB) herausgegeben, die den Anschluss von Gebäuden an das Niederspannungsnetz regeln. Wer eine Hauseinführung über die Bodenplatte mit dem Kabuflex System von FRÄNKISCHE realisiert, hält die neuen Vorschriften jetzt schon ein: Denn das Komplettpaket mit grauem Kabelschutzrohr Kabuflex R plus Typ 750, Innendichtung Kabu-IN DD und Mauerkragen-Set ist bereits normativ gültig gestaltet.

Die neuen Anschlussbedingungen des BDEW berufen sich unter anderem auf die geänderten technischen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung). Sie legen seit April 2019 bundeseinheitlich für alle Netzbetreiber den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz fest. Erdverlegte Kabelschutzrohre müssen nun grundsätzlich für die geplante Verwendung zugelassen sein und nach der DIN EN 61386-24 für Elektroinstallationsrohre die Klassifizierung N750 aufweisen.

Auch die DIN 18012 mit ihren allgemeinen Planungsgrundlagen für Hausanschlusseinrichtungen sowie die VDE-AR-N 4223, die sich mit der Bauwerksdurchdringung und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen beschäftigt, gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten: Gebäudeeinführungen müssen ihnen zufolge gas- und druckwasserdicht umgesetzt werden. Das erfüllt unter anderem die Innendichtung Kabu-IN DD von FRÄNKISCHE: Mit einer Dichtbreite von 60 mm sichert sie Strom- und Kommunikationskabel im Kabelschutzrohr gas- und druckwasserdicht.

Bislang gab es Kabu-IN mit einer Durchführung für ein Kabel. Nun erweitert FRÄNKISCHE das Sortiment um Dichtungen, die bis zu drei Kabel sicher ins Gebäude führen können. Mögliche Einsatzbereiche für die neuen Komponenten in einfacher Dichtbreite sind Verbindungen zwischen Haus und Garten oder Garage, aber auch Einführungen zwischen einzelnen Industriehallen oder Gewerbegebäuden. Die Dichtungen sind gas- und druckwasserdicht bis 0,5 bar - dies entspricht bereits einer Wassersäule von 5 Metern. Für Anlagen innerhalb eines Grundstücks ist dieser Wert in der Regel vollkommen ausreichend.

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