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Samstag, 30. Dezember 2017

STIEBEL ELTRON - Förderbedingungen ändern sich ab 2018

Wärmepumpen-AngebotsserviceBisher konnte jeder Modernisierer, der seine alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe ausgetauscht hat, die Fördergelder aus dem Marktanreizprogramm noch neun Monate nach Inbetriebnahme beantragen. Das ist ab 01.01.2018 nicht mehr möglich: Der Antrag muss dann vor der Maßnahme gestellt werden. Der Stiebel-Eltron-Förderservice unterstützt weiterhin bei der Beantragung der Fördergelder.

„Wer im nächsten Jahr eine neue Wärmepumpe einsetzen möchte, muss den Förderantrag einreichen, bevor Leistungs- oder Lieferverträge abgeschlossen werden. Planungsleistungen und auch die Erschließung der Wärmequelle, wie zum Beispiel Tiefenbohrungen, dürfen im Vorfeld durchgeführt werden“, erklärt Frank Jahns, Geschäftsführer Stiebel Eltron Vertriebsgesellschaft. „Die technischen Anforderungen an die Geräte für eine Bewilligung der Gelder haben sich nicht geändert.“

Kurzentschlossene, die eine neue Anlage noch bis zum 31.12.2017 beauftragen und in Betrieb nehmen lassen, profitieren noch von der alten Neun-Monats-Frist bis zur Einreichung der Anträge. Erfolgt die Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpe erst in 2018, müssen bis zum 30.09.2018 die Anlage in Betrieb genommen und der Förderantrag beim BAFA eingegangen sein.

Stiebel Eltron unterstützt Hausbesitzer nicht nur bei der Beantragung der bestmöglichen Förderung, sondern auch bei der Auswahl der richtigen Wärmepumpe: mit dem Wärmepumpenangebotsservice erhalten Interessierte in wenigen Minuten ein unverbindliches Komplettangebot eines qualifizierten Fachhandwerkers für die Installation der Wärmepumpe. „Damit kennt man schnell die ungefähre Hausnummer der Kosten“, so Jahns. Mehr Infos zur Förderung gibt es unter www.stiebel-eltron.de/foerderung. Den Wärmepumpen-Angebotsservice finden Hausbesitzer unter www.stiebel-eltron.de/angebotsservice.

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