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Samstag, 9. April 2022

Erlass ermöglicht Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 25. März 2022 den Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ veröffentlicht.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt auch zu Problemen auf deutschen Baustellen. So bezieht Deutschland einen erheblichen Anteil seines Baustahls aus Russland und der Ukraine. Wegen gestörter Lieferketten sind viele Materialien nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Auch viele erdölbasierte Produkte wie Bitumen und Kunststoffrohre sind betroffen.

Für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Praxishinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben. Neue Verträge sollen mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden.

Foto: Axel Peters



Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die kriegsbedingt extrem gestiegenen Baustoffpreise stellen viele Unternehmen vor große Schwierigkeiten, weil sie damit nicht kalkulieren konnten. Wir bieten nun eine Lösung für Baustellen des Bundes an. Länder, Kommunen und andere öffentliche Bauauftraggeber können sich daran orientieren.“

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Besonders betroffen sind auch die Straßenbaustellen, auf denen Asphalt eingebaut wird. Das in den deutschen Raffinerien zu einem nicht unwesentlichen Anteil aus russischem Erdöl gewonnene Bitumen ist als Bindemittel für die Herstellung von Asphalt von entscheidender Bedeutung. Um die zügige Durchführung der Straßenbaumaßnahmen nicht zu gefährden, unterstützt der Bund die Straßenbauunternehmen, damit sie trotz des starken Anstiegs der Bitumenpreise ihre Aufträge in der vereinbarten Bauzeit erfüllen können.“

Die Praxishinweise gelten ab sofort, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022, und sind ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich.

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