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Mittwoch, 3. Dezember 2014

DENA - Jetzt Spitzenausgleich beantragen

Antragsfrist endet am 31. Dezember 2014: Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die im Jahr 2014 von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen profitieren möchten, müssen bis zum 31.12.2014 den Nachweis zur Einführung eines Systems zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz erbringen.

Für den Spitzenausgleich bei der Stromsteuer gelten neue Anforderungen für Anträge im Jahr 2014. Die Initiative EnergieEffizienz hat die wichtigsten Änderungen zu den Anforderungen für eine Steuerentlastung gegenüber 2013 im Internet zusammengestellt (Link am Ende des Artikel).

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelt seit 2013 Steuererstattungen im Rahmen des Spitzenausgleichs bei der Energie- und der Stromsteuer. An diese Steuererleichterungen gekoppelt ist die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen beziehungsweise alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen.

Die SpaEfV unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie großen Unternehmen. Zudem definiert sie für die Einführungsphase der Verordnung bis 2015 zwei Ansätze: Beim horizontalen Ansatz geht es um die Umsetzung in einzelnen Anlagen und Unternehmensteilen, beim vertikalen Ansatz um die schrittweise Einführung der Systeme im gesamten Unternehmen.

„In diesem Jahr müssen alle Unternehmen bei Beantragung des Spitzenausgleichs mit einem vollwertigen System nach dem horizontalen Ansatz den Nachweis erbringen, dass das entsprechende System nun 60 statt bisher 25 Prozent des Gesamtenergiebedarfs abdeckt", erklärt Annegret-Cl. Agricola von der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Vereinfachtes Verfahren für KMU auch für 2014

Auch in 2014 greift speziell für KMU beim Spitzenausgleich eine vereinfachte Regelung: Sie können ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit abschließendem Energieauditbericht oder das sogenannte alternative System der Anlage 2 der SpaEfV wählen. Um hierfür einen Nachweis zu erhalten, müssen KMU allerdings zusätzlich zur bisher geforderten Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs erstmals eine Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher dokumentieren.

Bedingungen für Spitzenausgleich werden ab 2015 verschärft

Ab dem Antragsjahr 2015 haben KMU weiterhin die Wahl zwischen einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder einem vollständigen alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV. Dieses muss allerdings ab 2015 auch eine Identifizierung und Bewertung der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale beinhalten. KMU sollten zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob sie auf ein vollumfänglich zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 umsteigen. Für große Unternehmen ist ab 2015 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, das sich auf den gesamten Energieverbrauch bezieht, verpflichtend.

Ziel der Anforderungen des Spitzenausgleichs ist es, im produzierenden Gewerbe gemeinschaftlich bis 2018 schrittweise ein Effizienzplus von 7,95 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2012 zu erreichen.

Info unter www.stromeffizienz.de

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